Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fussball Spielplaner – Eine Marke der KLUCK MEDIA

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der KLUCK MEDIA und dem Auftraggeber ausschließlich. Ein Vertrag kommt durch Ange­bot und Annahme zustande. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die KLUCK MEDIA hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

1.3. Die Lieferung unserer Produkte erfolgt ausschließlich für den gewerblichen Bedarf.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Der an die KLUCK MEDIA erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten der KLUCK MEDIA, wie insbe­sondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urhe­berrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der er­forderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung der KLUCK MEDIA dürfen des­sen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert wer­ den. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4. Die KLUCK MEDIA räumt dem Auftraggeber un­eingeschränkte, lebenslange Nutzungsrechte ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte be­ darf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der KLUCK MEDIA.

2.6. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist die KLUCK MEDIA bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öf­fentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann die KLUCK MEDIA zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Honorars verlangen.

Hiervon bleibt das Recht der KLUCK MEDIA unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.7. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehen­ des ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.8. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KLUCK MEDIA nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der KLUCK MEDIA formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden. 2.9. Die KLUCK MEDIA bleibt berechtigt, die in Erfül­lung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Zwischen­ stände (inkl. unveröffentlichter, nicht freigegebener Entwürfe) und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medi­um (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und der KLUCK MEDIA nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin, Deutschland.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das ent­sprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. So­ fern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die KLUCK MEDIA Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Für Leistungen, die aus Gründen besonderer Dringlichkeit außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) erbracht werden, wird ein Zuschlag von 50% erhoben.

3.5. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar sofort und ohne Abzüge, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zusatzleistungen (inkl. Versandkosten, Neben- und Reisekosten)

4.1. Die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaf­fung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen werden nach Zeitauf wand gesondert berechnet.

4.2. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getrof­fen ist, werden Leistungen wie z.B. Kundenberatung/Kontakt, Re­cherche, Datensichtung, Text/Textkonzeption, Lektorat, Reinzeich­nung/Druckdatenerstellung, Produktionsabwicklung und weitere Zusatzleistungen mit 49,00 € pro Stunde berechnet.

4.3. Der Auftraggeber erstattet der KLUCK MEDIA die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Sämt­liche Zusatzleistungen sind Nettobeträge, zahlbar sofort und ohne Abzüge, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Fremdleistungen

5.1. Soweit die KLUCK MEDIA auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt der KLUCK MEDIA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der KLUCK MEDIA­ alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausfüh­rung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe sol­cher Unterlagen beruhen, hat die KLUCK MEDIA nicht zu vertreten.

6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er der KLUCK MEDIA zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftrag­geber die KLUCK MEDIA im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für die KLUCK MEDIA besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Daten und Handling

7.1. Die KLUCK MEDIA ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screen­ designs, Entwürfen, Druckdaten usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber he­ rauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt die KLUCK MEDIA dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Um­fang genutzt werden. Modifkationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung der KLUCK MEDIA vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet die KLUCK MEDIA nicht.

7.5. Die durch die KLUCK MEDIA erworbenen Lizenzen von Bildagenturen erlauben nicht den Weiterverkauf eines Bildes oder die Übertragung von Nutzungsrechten an diesen. Das gestal­tete Endprodukt wird dem Auftraggeber bereitgestellt, der dadurch ggf. Nutzungsrechte am Endprodukt als Herstellungsergebnis, nicht aber an dem Bild selbst erhält. Möchte der Auftraggeber an­ schließend das Bild eigenmächtig weiter nutzen, muss er direkt bei der entsprechenden Bildagentur eine weitere Lizenzierung vor­ nehmen.

8. Produktion

8.1. Abweichungen in Farbe und Darstellung, die durch die druck­ technische Umsetzung und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Maßabweichungen von +/­ 6 % sind, durch den technischen Produktionsablauf, unvermeidbar. Reklamiert der Auftraggeber Farbabweichungen, so liegt die Nachweispflicht der prozentualen Abweichung beim Auftraggeber.

8.2 Die KLUCK MEDIA behält sich fertigungsbedingte Mehr­ oder Minderleistungen im branchenüblichen Umfang bis zu 10 % der bestellten Mengen vor. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Eigentum der KLUCK MEDIA.

9. Leistungszeit und Lieferkosten

9.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich.

9.2. Liefer­- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Maschinenschaden oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Aussperrung usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurück­ zutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag insgesamt oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berech­tigt. Abrufaufträge sind vollständig abzunehmen und können von uns spätestens 6 Monate ab Datum der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt werden.

9.4. Alle Preise für bestellte Artikel verstehen sich ab Werk des je­ weiligen Produktions­ bzw. Versandortes.

10. Eigentum und Rückgabepflicht

10.1. An allen Gestaltungen, Entwürfen, Reinzeichnungen und Kon­zeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an die KLUCK MEDIA zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

10.2. Die Zu­ und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Der KLUCK MEDIA bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

11. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

11.1. Die Produktion wird von der KLUCK MEDIA nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist die KLUCK MEDIA berechtigt, erforderliche Entschei­dungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Die KLUCK MEDIA haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 12.

11.2. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind der KLUCK MEDIA eine ange­messene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, welche von der KLUCK MEDIA auch im Rahmen der Eigenwerbung verwendet wer­den dürfen.

12. Gewährleistung; Haftung

12.1. Die KLUCK MEDIA haftet für Schäden nur bei Vor satz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die KLUCK MEDIA auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

12.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die KLUCK MEDIA aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 12.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich an­ zuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen einer Woche nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs­ und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen. Waren, die auf Wunsch des Kunden mit einer Werbeanbringung versehen wurden, werden in keinem Fall zurückgenommen.

12.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtig­keit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

12.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haf­tet die KLUCK MEDIA nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die die KLUCK MEDIA an Dritte vergibt.

12.6. Sofern die KLUCK MEDIA Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die KLUCK MEDIA hier­ mit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs­, Schadensersatz­ und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der KLUCK MEDIA zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

12.7. Die KLUCK MEDIA haftet nicht für die urheber­, geschmacksmuster­ oder markenrechtliche Schutz­ oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Ent­würfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftragge­ber zur Nutzung überlässt. Die KLUCK MEDIA ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster­, Marken­ oder sonstige Schutz­rechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

12.8. Die KLUCK MEDIA haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber­, geschmacksmuster­, wettbewerbs­ oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die KLUCK MEDIA ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der KLUCK MEDIA bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist 52146 Würselen, Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichtsstand ist 52070 Aachen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewer­bes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die KLUCK MEDIA ist auch berechtigt, am Sitz des Auftrag­gebers zu klagen.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Aus­nahme des UN­-Kaufrechts.

14.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 01.01.2016

Angaben zur Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ist von allen Unternehmen und Institutionen zu leisten, die Aufträge an Texter, Layouter, Grafiker, Designer und Fotografen vergeben. Die Abgabe, die im Umlageverfahren pauschal erhoben wird, ist unabhängig davon zu zahlen, ob der Auftragnehmer bei der Künstlersozialkasse versichert ist, oder nicht. Mehr Unternehmen als bisher werden künftig eine Abgabe an die Künstlersozialkasse abführen müssen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder unter www.kuenstlersozialkasse.de.